Tippgeber

Tippgeber bei Ceylan & Partner Immobilien
Tippgeber-Programm

Ein guter Tipp kann sich auszahlen.

Sie kennen jemanden, der ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder eine andere Immobilie verkaufen möchte? Stellen Sie den Kontakt zu uns her. Wir übernehmen die Vermarktung. Kommt es zum erfolgreichen Abschluss, erhalten Sie Ihre vereinbarte Tippgeberprovision.*

Sie geben den Tipp, wir kümmern uns um den Verkauf.Sie geben uns den Hinweis und stellen den Kontakt her. Von der ersten Beratung bis zum Verkauf kümmern wir uns um alles Weitere.
So funktioniert es

In drei Schritten zur Tippgeberprovision

Ein kurzer Hinweis genügt. Wir prüfen, ob der Kontakt für unser Tippgeber-Programm infrage kommt und übernehmen bei Beauftragung den Verkauf.

01

Immobilientipp mitteilen

Nennen Sie uns den Eigentümer und die Immobilie und stellen Sie mit Einverständnis des Eigentümers den Kontakt zu uns her.

02

Wir übernehmen den Verkauf

Wir beraten den Eigentümer persönlich und kümmern uns bei Beauftragung um Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen und Vertragsvorbereitung.

03

Provision erhalten

Wird die Immobilie erfolgreich über uns verkauft und ist unsere Maklerprovision vollständig eingegangen, zahlen wir die vereinbarte Tippgeberprovision aus.*

Direkter Kontakt

Sie haben einen Tipp für uns?

Kontaktieren Sie uns und erzählen Sie uns kurz, um welche Immobilie es geht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und besprechen alles Weitere vertraulich.

*Hinweis zur Tippgeberprovision: Die Tippgeberprovision wird erst ausgezahlt, wenn die von Ihnen benannte Immobilie aufgrund Ihrer Empfehlung durch Ceylan & Partner Immobilien erfolgreich notariell verkauft wurde und die aus diesem Verkauf vereinbarte Maklerprovision vollständig bei Ceylan & Partner Immobilien eingegangen ist. Die konkrete Höhe der Tippgeberprovision wird vorab individuell vereinbart. Voraussetzung ist unter anderem, dass uns der Eigentümer bzw. die Immobilie noch nicht bekannt ist und noch kein direkter Kontakt zu uns besteht. Eine Tippgeberprovision kann insbesondere nicht an Eigentümer oder Miteigentümer der betreffenden Immobilie sowie an Makler, Hausverwalter, Bauträger oder andere Immobilienprofis gezahlt werden. Tippgeber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Es gelten die im Einzelfall vereinbarten Bedingungen.